Rechtsirrtümer - Haftungsausschluss

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    • Rechtsirrtümer - Haftungsausschluss

      In SternTV war gerade ein Bericht über Rechtsirrtümer. Also dinge von denen wir annehmen dass sie so sind, sie rechtlich aber nicht so sind.
      Hier ein paar Beispiele die aufgezählt wurden:

      - Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder".
      > tun sie nicht mehr als sonst auch.

      - Unter einem Preisausschreiben "Rechtsweg ist ausgeschlossen"
      Der Experte sagt dass ist ebenso Blödsinn den Rechtsweg auszuschliessen als bei der Steuererklärung drunter zu schreiben "Das deutsche Steuerrecht ist ausser Kraft gesetzt".

      - Das Kassenpersonal in einem Supermarkt ist nicht berechtigt in die Taschen zu gucken. Auch wenn dort ein Schild steht dass man sie in die Tasche gucken lassen muss. Diese Schild ist rechtwiedrig und muss abgehängt werden. Reingucken dürfen nur die Ordnungsbehörden. Also die dann herbei gerufene Polizei.


      Aber interessant fand ich einen Teil in diesem Beitrag, der uns hier sicherlich interessiert. Da wurde auf die Unterschriften in eBay Auktionen hingewiesen, bei denen Privatleute schreiben "nach neuem EU Rechts Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen..."
      Das wurde auch als Unsinn bezeichnet. Aber leider ist das im Detail nicht geklärt worden. Es verstand sich so dass es garkein neues EU Recht gibt auf das man sich da beziehen könnte und dass dasgezielte Irreführung gewesen sein was nun alle nachmachen. Leider hat man nihct geklört ob es rechtsiwrksam ist die Garantie bzw. gewährleistung auszuschliessen.
      Vielleicht kann das jemand beantworten ?
    • Also den Bericht habe ich auch gesehen. War sehr interessant. Passend zum Thema: Habe gestern 60 Euro in Münzen von einem Fahrschüler bekommen:-) (Hätt ich das gewusst)

      zum Thema eBay:

      Hänge immer folgenes blabla an die Artikelbeschreibung ran:

      Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft! Das heißt für den Käufer, dass ich keine Garantie / Gewährleistung übernehmen kann, da ich keinen gewerblichen Handel betreibe! Auch ein Umtausch ist ausgeschlossen. Zum Thema Sachmängelhaftung nach § 438 I Nr. 3 BGB: Dieser Paragraph besagt, dass ein Verkäufer 12 Monate bei gebrauchten Sachen und 24 Monate bei neuen Sachen für Sachmängel haften muss. Dies gilt auch für private Verkäufe. Ich schließe diese Haftung jedoch ausdrücklich für die von mir angebotenen Artikel aus. Es ist für mich als Privatverkäufer unmöglich diese zu übernehmen, da die Folgen aus dieser Bestimmung heraus in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufspreis stehen. Mit der Abgabe eines Gebotes auf die von mir angebotenen Artikel erklären Sie sich damit einverstanden.
    • Link zum Thema: stern.de/tv/sterntv/582530.html

      Das erste Buch von Herrn Ralf Höcker habe ich vor ein paar Jahren gekauft.
      Da stehen einige interessante Dinge drin und es liesst sich auch noch recht locker.
      Die einzelnen Rechtsirrtümer werden darin "amüsant" aber fundiert dargestellt.
      Incl. Verweisen zu diversen Gesetzestexten am Ende des Buches.

      Gibt es in vielen gut sortierten Buchhandlungen zur Ansicht oder halt Online.
    • Re: Rechtsirrtümer - Haftungsausschluss

      sdait schrieb:

      In SternTV war gerade ein Bericht über Rechtsirrtümer. Also dinge von denen wir annehmen dass sie so sind, sie rechtlich aber nicht so sind.
      Hier ein paar Beispiele die aufgezählt wurden:

      - Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder".
      > tun sie nicht mehr als sonst auch.

      - Unter einem Preisausschreiben "Rechtsweg ist ausgeschlossen"
      Der Experte sagt dass ist ebenso Blödsinn den Rechtsweg auszuschliessen als bei der Steuererklärung drunter zu schreiben "Das deutsche Steuerrecht ist ausser Kraft gesetzt".

      - Das Kassenpersonal in einem Supermarkt ist nicht berechtigt in die Taschen zu gucken. Auch wenn dort ein Schild steht dass man sie in die Tasche gucken lassen muss. Diese Schild ist rechtwiedrig und muss abgehängt werden. Reingucken dürfen nur die Ordnungsbehörden. Also die dann herbei gerufene Polizei.


      Aber interessant fand ich einen Teil in diesem Beitrag, der uns hier sicherlich interessiert. Da wurde auf die Unterschriften in eBay Auktionen hingewiesen, bei denen Privatleute schreiben "nach neuem EU Rechts Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen..."
      Das wurde auch als Unsinn bezeichnet. Aber leider ist das im Detail nicht geklärt worden. Es verstand sich so dass es garkein neues EU Recht gibt auf das man sich da beziehen könnte und dass dasgezielte Irreführung gewesen sein was nun alle nachmachen. Leider hat man nihct geklört ob es rechtsiwrksam ist die Garantie bzw. gewährleistung auszuschliessen.
      Vielleicht kann das jemand beantworten ?



      .... uff
    • Heute hatten sie es nochmal in Stern TV. Weitere interessante Dinge gabs.

      - man muss nicht einen Kassenbon haben um etwas umtauschen zu können. Man muss nur beweisen dass man es dort gekauft hat. Da tuts dann auch ein Zeuge.

      - wenn man ein Gerät kauft, dieses zuhause auseinander baut und so demontiert mit bringt um das Gerät zu tauschen, muss der Laden es so annehmen und umtauschen.
      Ja, da habe ich auch gestaunt.
      Man könnte also beispielsweise in einen Modellbauladen gehen, einen lader kaufen, den zuhause demontieren weil er nicht funktioniert und weil er dann immer noch nicht läuft zum Händler gehen und das Gerät so dort wieder abgeben. NEIN, ich will nichtd azu aufrufen. Tuts bitte nicht. Das ist nur ein Beispiel :)
      Aber rechtlich wäre es wohl OK. Die haben das mit einer Microwelle gemacht.

      Ich muss aber sagen dass manche Dinge in meinen Augen wirklich Unsinn sind. U.a. auch das mit dem demontierten Gerät.
    • Hallo,

      das ist nicht korrekt !
      es wurde gesagt, dass die ein Gerät zurücknehmen müssen, an dem ich schon mal nach dem Defekt gesucht und es aufgeschraubt habe, da man mir nicht nachweisen kann, dass ich es durch meinen Eingriff zerstört habe !
      Es wurde aber nicht gesagt, dass der Händler es völlig demontiert annehmen muss. Auch, wenn es im Film so demonstrativ demontiert zurückgebracht wurde.
      Ich jedenfalls würde es strickt ablehnen, ein Gerät in diesem Zustand anzunehmen !
      Desweiteren heisst dies nicht, dass durch einen Fremdeingriff nicht die "freiwillig gegebene Garantie des Herstellers erlischt" ! Erfahrungsgemäss wird jeder Hersteller die Garantie ablehnen, wenn er einen Fremdeingriff feststellt - egal, ob das Gerät demontiert, oder wieder sauber zusammengabaut abgegeben wird !
      Also bitte genauestens zuhören !

      Mal wieder so ein "ich hetze den Endverbraucher auf" Bericht, der dieses "ich darf alles - ich bin König Kunde - geiz ist Geil - und ich habe eh eine Scheisszahlungsmoral" - Verhalten überflüssigerweise unterstützt.

      Übrigens muss ich dazu sagen, dass ich dieses Kauf- und Nachkaufverhalten der Kunden im Modellbau (Hobby - Freizeitspassbedarf) bisher so nicht feststellen konnte !
      Da wird zwar um Preise gefeilscht, aber das verhält sich zumindestens im sachlichen Rahmen.
      In anderen Branchen, wie z.B. der Unterhaltungselektronik ist das Kundenverhalten teilweise absolut widerlich .... - aber das gehört hier nicht mehr hin.

      Gruss
      Michael
    • Das ist auch tatsächlich Unsinn.

      Bei uns ist es so, dass wir Geräte innerhalb einer bestimmten Frist als Neudefekt umtauschen.
      Ausschlaggebend für den direkten Umtausch ist der Zustand des Gerätes.
      Ist es vollständig zurückgekommen, hat es Gebrauchsspuren, vielleicht ein paar Wasserflecken auf der Platine oder vielleicht Spuren von mechanischer Beanspruchung, die auf unsachgemässen Gebrauch schliessen lassen.
      Ein demontiertes Gerät würden wir auch annehmen, aber mit Sicherheit nicht sofort umtauschen.

      In diesem Fall bessern wir nach, d.H. wir geben das Gerät zu unserer Reparaturabteilung und stellen dem Kunden u.U. ein Leihgerät zur Verfügung.

      In der Reparaturabteilung kann dann auch festgestellt werden, ob der Fehler womöglich erst durch die Demontage entstanden ist oder ob versucht wurde eine mechanische Beschädigung oder einen Feuchtigkeitsschaden durch die Demontage zu vertuschen.

      Das Erlöschen der Garantie bei Fremdeingriff was Michael angesprochen hat, kann ich auch bestätigen. Steht auch in jeder Bedienungsanleitung, manchmal auf dem Karton und auf der zeitweise beigelegten Garantiekarte.
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