vergleichende Werbung - Videos

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    • vergleichende Werbung - Videos

      In Amerika ist es ja lange schon gang und gebe. In Deutschland auch erlaubt, aber kaum praktiziert. Denn sehr schmal ist der Grad auf dem man legal vergleichenende Werbung machen kann.

      Hier ein paar Beispiele. Viel Spaß ! :)

      USA:
      PS3 vs. Wii
      Pepsi vs. Coca Cola
      Pepsi Godfather
      Power PC vs. Intel
      SEGA Commercial Sega vs. Nintendo
      Vista vs. Mac
      Commodore C64 Price Comparison


      Deutschland:
      Praktiker vs.Obi


      Findet Ihr auch Beispiele ?
    • Hatte Burger King nichtmal gegen MC Donnalds gestinkert, das die 20% mehr Fleisch hätten auf den Burgern? Ich meine da war mal so eine Kampangne.

      Praktiker hat ja von OBI eine Unterlassungsklage bekommen, selten aber nicht oft landen solche Verlgeiche halt vor Gericht. Seit 2002/3 meine ich sind diese Werbungen unter bestimmten Aspekten erlaubt.

      Vor einigen Tagen, ich meine es war am Donnerstag stand ein Bericht dadrüber in der WAZ. Habe leider keinen Scanner, sonst hätte ich den Bericht mal hochgeladen und online finde ich den Artikel dort leider nicht.

      *EDIT*

      HIER MAL NOCH 1 ZEITUNGSARTIKEL DAZU:

      Donnerstag, der 28. September 2006
      Vergleichende Werbung: Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte




      Brüssel - Vergleichende Werbung darf sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf ganze Warensortimente beziehen, muss aber vom Verbraucher nachprüfbar sein (EuGH, C-356/04). Geklagt hatte der Discounter Lidl Belgien gegen die belgische Supermarktkette Colruyt. Sie hatte damit geworben, dass der Kunde jährlich eine bestimmte Summe einsparen könne, wenn er bei Colruyt und nicht bei einem Wettbewerber einkaufe.

      Die Konkurrenten, darunter Lidl, wurden ausdrücklich benannt. Welche Produkte bei diesen Berechnungen konkret herangezogen wurden, ließ Colruyt offen. Die Brüsseler Richter entschieden, dass nicht nur einzelne Produkte, sondern ganz Warengruppen miteinander verglichen werden dürfen. Für den Verbraucher muss jedoch erkennbar sein, auf welche Produkte der Preisvergleich beruht. „Vereinfacht ausgedrückt: Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Denn auch das haben die Richter entschieden: Vergleichende Werbung wäre dann irreführend und damit nicht erlaubt, wenn Unternehmen nicht deutlich machen, dass sich der Vergleich nur auf eine bestimmte Auswahl von Produkten bezieht und eben nicht auf alle Produkte des verglichenen Unternehmens“, so Günter Stein, Chefredakteur des Informationsdienstes „Marketingleitung aktuell“.

      Beziehe sich der Vergleich auf ein Sonderangebot, so müsse klar und eindeutig das zeitliche Ende des Sonderangebots und – wenn das Sonderangebot noch nicht gilt – der Zeitpunkt des Beginns angegeben werden.

      „Der EuGH hat erneut die Rechte der Verbraucher gestärkt. Wenn ein Produkt oder ein Warensortiment als das günstigste angepriesen wird, muss den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, die Behauptung zu überprüfen. Der derzeitige Preiskampf zwischen den Discount-Ketten führt zu aggressivem Marketing und plakativer Werbung. Die Brüsseler Richter haben klar gemacht, dass dabei das Informationsrecht der Verbraucher nicht zu kurz kommen darf“, so das Resümee des Rechtsexperten Peter Wittenberg von der Bonner Kanzlei Mingers & Kollegen. (Online-Nachrichtendienst NeueNachricht)


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    • Ich wundere mich auch über die Praktiker-Werbung. Vielleicht muss man sich erst noch an sowas gewöhnen. :roll:

      Ich finde es jedenfall immer ein wenig Niveaulos auf so eine Art zu werben.
      Ich finde, die Werbung die beim Verbraucher am besten im Kopf bleibt (bei mir jedenfalls) ist jene, die irgendwie lustig oder originell ist oder einen gewissen "aha"-Effekt hat. Dazu muss man einen Mitbewerber nicht an den Pranger stellen.

      Sowas hier zum Bleistift

      youtube.com/watch?v=0YbJuRwnyUg

      youtube.com/watch?v=nja-GJfpZJY

      youtube.com/watch?v=CTSY-6fJprU

      youtube.com/watch?v=v2Emdq--bRk

      Sehr geil auch die Golf GTI Werbung, die leider in Germanien nicht gelaufen ist. "Unpimp the Auto" :lol:

      youtube.com/watch?v=Kp8ZbqtjQW0

      youtube.com/watch?v=LMCOAzI8QqE

      youtube.com/watch?v=5oOyo-W1IHc
      "Fast is fine - but accuracy is everything"
      Wyatt Earp

    • Da ich aus der Branche komme und täglich damit zu tun habe kann ich euch kurz und knapp erklären wie das ist mit vergleichender Werbung.

      Vergleichende Werbung ist immer nur dann erlaubt, wenn der Vergleich belegbar ist und der Wahrheit entspricht. Plumpe Behauptungen reichen daher nicht aus.

      So einfach ist das eigentlich.

      Werbung an sich, egal ob im TV oder in Printmedien muss vorallem erstmal auffallen. Sich von der Masse abheben und so in den Köpfen der Leute bleiben. Das geht oftmals am besten mit Humor, aber auch mit anderen Extremen (s. Beneton). Dabei darf jedoch keineswegs das Produkt in den Hintergrund geraten was beworben werden soll. Das muss bei allem Humor deutlich erkennbar sein.

      Webung dienst keinesfalls dafür ein Produkt stärker zu verkaufen. Werbung dient dazu aufmerksamkeit zu erregen. In die Köpfer der Leute zu kommen. Aber rein wegen der Werbung verkaufen sich die Produkte nicht, dazu spielen zu viele Faktoren eine Rolle. über 90% der Kaufentscheidungen von Verbrauchsgütern werden am Point of Sale getroffen.

      Praktiker hat mit ihrer Werbung doch auch geschafft, was Werbung machen soll: Aufmerksamkeit erregt! Schließlich sprecht ihr hier darüber.
      2 finish first, you have 2 finish first!